Seit 01.01.2018 ist der elektronische Rechtsverkehr Kraft Gesetz in alle Bundesländern eröffnet. Nachfolgende Übersicht bezieht sich auf den Stand vor der allgemeinen Eröffnung des ERV und ist daher nicht mehr aktuell.
Informationen: Derzeit ist der elektronischen Rechtsverkehr an den Landgerichten Stuttgart, Freiburg i.Br. und am Landgericht Mannheim eröffnet. An diesen Gerichten können Zivilverfahren und Verfahren vor den Kammern in Handelssachen elektronisch betrieben werden.
Informationen: Seit März 2015 wird bei dem Landgericht Landshut in Zivilsachen neben dem am 1. Dezember 2014 eröffneten elektronischen Rechtsverkehr auch die elektronische Aktenführung mit dem Programm eIP pilotiert. Die Ausdehnung auf weitere Pilotgerichte ist in Vorbereitung.
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Informationen: Eine Auflistung alle erreichbaren Gerichte ist in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg vom 14. Dezember 2006 (GVBl.II/06, [Nr. 33], S.558), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Juni 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 34]) veröffentlicht.
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Informationen: Elektronischer Rechtsverkehr im umfassenden Sinne ist zurzeit in Hamburg am Arbeitsgerichtexterner Link, am Landesarbeitsgericht externer Link, am Finanzgericht externer Link, am Verwaltungsgericht externer Link, am Oberverwaltungsgericht externer Link sowie am Berufsgericht für die Heilberufe externer Link und am Berufsgerichtshof für die Heilberufe externer Link möglich. Beim Sozialgericht externer Link und Landessozialgericht Hamburg externer Link ist der elektronische Rechtsverkehr jeweils in Verfahren betreffend Erziehungsgeld, Elterngeld und Betreuungsgeld sowie in Verfahren betreffend Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und dem Asylbewerberleistungsgesetz eröffnet. Beim Hanseatischen Oberlandesgericht wird der elektronische Rechtsverkehr ab dem 1. April 2016 in den Verfahren eröffnet, auf die die Zivilprozessordnung oder das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Anwendung finden, sowie in Beschwerdeverfahren nach der Grundbuchordnung, nach der Schiffsregisterordnung, nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und nach dem Energiewirtschaftsgesetz.
Informationen: Die hessische Justiz hat den elektronischen Zugang zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eröffnet. Durch die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 26.10.2007, zwischenzeitlich zwischenzeitlich verlängert durch die Siebente Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer befristeter Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa vom 4. November 2014, ist die Einreichung elektronischer Dokumente in allen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, dem Arbeitsgerichtsgesetz, der Verwaltungsgerichtsordnung, dem Sozialgerichtsgesetz, der Finanzgerichtsordnung, der Strafprozessordnung sowie dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ermöglicht worden. Elektronische Dokumente können auch in bestimmten Beschwerdeverfahren eingereicht werden. Schriftsätze in den Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
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Informationen: zur Vorlage
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Informationen: Auf Grund der geringen Relevanz wurde auf die Auflistung der elektronisch erreichbaren Registergerichte, weiterer Ämter, Behörden, Staatsanwaltschaften etc. verzeichtet. Infos dazu finden sich auf den entsprechend verlinkten Seiten der Justiz.
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